Winterdienst- wichtige Rechte und Pflichten auf einen Blick

Für Immobilienbesitzer beginnt mit dem Herbst die Zeit der intensiven Außenbereichspflege. Wer sich nicht kümmert, auf den kommen unter Umständen hohe Kosten zu. Worst Case Scenario: ein Fußgänger stürzt auf rutschigem Laub oder Schnee aus, verletzt sich und verklagt Sie. Was Sie tun müssen, um in solchen Fällen nicht zur Kasse gebeten zu werden, erklärt unser heutiger Blog.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Der Gehweg vor Ihrer Immobilie gehört Ihnen zwar nicht, kann Sie aber unter Umständen teuer zu stehen kommen. Und zwar nicht nur, wenn die Stadt Stuttgart Sie für die Sanierung zur Kasse bittet, sondern auch dann, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht bei der Entfernung von Herbstlaub oder dem Winterdienst vernachlässigen. Wir klären heute die wichtigsten Fragen zum Schneeschippen und Streuen.



 

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

In der Regel liegt die Verkehrssicherungspflicht bei Ihnen als Eigentümer. Allerdings können Sie die Pflicht im Mietvertrag übertragen, egal ob privater oder Gewerbemietvertrag. Das bedeutet aber leider nicht, dass Sie aus dem Schneider sind: Trotzdem müssen Sie kontrollieren, dass der Gehweg vor Ihrem Gebäude auch wirklich verkehrssicher ist. 

 

Und wenn es nachts schneit? Ab wann muss geräumt werden?

Der Winterdienst ist in aller Regel von 7 bis 21 Uhr Pflicht. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie in der Regel noch ein bis zwei Stunden länger im Bett bleiben. Schneit oder friert es zwischendurch erneut, so muss nachgearbeitet werden. Die genaue Regelung steht jeweils in der Satzung Ihrer Stadt oder Kommune. 

 

Wo muss überall geräumt werden? 

Sie müssen stets dafür sorgen, dass der Gehweg, der Hauseingang sowie gegebenenfalls der Weg zu den Mülltonnen ordentlich begehbar sind, sodass Ihre Mieter die Mietsache vertragsgemäß nutzen können und niemand gefährdet wird. 

 

Wohin mit dem ganzen Schnee?

Bei großen Schneemengen kann es schon einmal zu der Frage kommen, wie diese nun entsorgt werden sollen. Prinzipiell sollen alle Schneereste auf dem der Fahrbahn zugewandten Gehwegrand angehäuft werden. Auf keinen Fall dürfen Verkehrsteilnehmer durch den Schnee selbst oder Sichteinschränkungen gefährdet werden. Außerdem müssen Rinnsteine, Gullys, Einfahrten und Radwege stets frei gehalten werden. 

 

Wie muss der Winterdienst erledigt werden?

Der Schnee muss geräumt, bei Glätte zu dem Sand oder Split gestreut werden. Salz – ebenso wie andere Auftaumittel – ist entgegen landläufiger Meinung auf Gehwegen nicht gestattet! Eine Ausnahme besteht hier bei Extrembedingungen wie Blitzeis auf Treppen, Brücken und anderen Gefahrenstellen. Die Regel zum Schneeräumen besagt, dass Eis sofort und Schnee nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen ist. Dabei müssen sie mindestens einen Meter breite Gehbahnen für Fußgänger von Schnee frei halten. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist eine Gehbahn von einem Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen. 

 

Ich bin tagsüber berufstätig und nicht zuhause, was nun?

Dafür hat der Gesetzgeber leider keine Erleichterung der Pflichten vorgesehen. 

 

Und wenn ich es nicht schaffe – was kostet es?

Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, ist dies zunächst eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Wesentlich teurer wird es aber, wenn ein Passant stürzt und sich dabei verletzt. Neben zivilrechtlichen Problemen (Schmerzensgeld) kann es außerdem zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. 

 

Wie vermeide ich eine Haftung?

Wenn Sie tagsüber nicht zuhause sind, um eine Verkehrssicherheit vor Ihrer Immobilie zu gewährleisten, oder keine Zeit und Lust haben, Ihre Mieter ständig bei der Ausführung des Winterdienstes zu kontrollieren, lohnt es sich auf jeden Fall, ein professionelles Unternehmen zu engagieren. So vermeiden Sie eine Haftung bei Unfällen, die Sie gar nicht selbst verschuldet haben. Die Kosten dafür können übrigens vollumfänglich auf Ihre Mieter umgelegt werden!

 

Erleben Sie einen entspannten Start in die winterlichen Tage oder genießen Sie Ihren Winterurlaub in vollen Zügen - wir kümmern uns um Ihre Räumpflicht!

Winterdienst Stuttgart wir kümmern uns drum!

Satzung vom 22. September 2011 über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart

Bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 39 vom 29. September 2011, berichtigt im Amtsblatt Nr. 44 vom 3. November 2011

https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/183383/5947.pdf

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt gleich über unser Kontaktformular oder per Telefon unter 0157/ 71180722 und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns vor Ort.



Unser Servicangebot

Gebäudemanagement

Unterhaltsreinigung

Gebäudereinigung

Büroreinigung

Hausmeisterservice

Objekt- und Werkschutz

 

Übersicht  Gebäudemanagement

Industriedienstleistungen

Oberflächenbearbeitung

Sichtprüfungen

Baugruppenmontagen

Nacharbeiten

Sortierarbeiten

 

Übersicht Industrieservice

Transportdienstleistungen

Sonderfahrten

Expressfahrten

Overnight - Express

Kurierdienste

Postdienste

 

Übersicht Transportservice

Individuelle Systemlösungen

Dienstleistungskonzepte

Alles aus einer Hand

Notdienst

Inhouseservice

Baukastensystem

 

Übersicht Systemlösungen


Kontakt

Unsere Geschäftszeiten

Unser Einsatzgebiet


Avaxx - Systemdienstleistungen

Asternstr. 3

70825 Korntal- Münchingen

Tel: 0157/ 71180772

Deutschland

 

info@avaxx-systemdienstleistungen.de

www.Avaxx-Systemdienstleistungen.de

 

 

 

Montag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Für unsere Kunden sind wir rund um die

Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.